19-jähriger Raser muss nach Verfolgungsjagd mit Salzburger Polizei ins Gefängnis
24. april 2026
19-jähriger Raser muss nach Verfolgungsjagd mit Salzburger Polizei ins Gefängnis – „Mein Freund hat mich um Hilfe gebeten“
Über eine Strecke von knapp 90 Kilometern versuchte Mitte März ein 19-jähriger Oberösterreicher mit seinem Auto der Salzburger Polizei zu entkommen. Mit 190 km/h flüchtete er vor einer Zivilstreife in Wals. Mehrmals soll er versucht haben, die Fahrzeuge der Exekutive abzudrängen. Nach einer halben Stunde setzte eine Straßensperre der Verfolgung in Gries im Pinzgau ein Ende. Am Freitag musste er sich vor Gericht verantworten.
Flankiert von zwei Polizisten betritt Freitagvormittag ein unscheinbarer junger Mann den Gerichtssaal und nimmt Platz auf der Anklagebank. Seit einem Monat sitzt der bereits zweifach einschlägig vorbestrafte 19-jährige Oberösterreicher in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor.
Die Tat ereignete sich laut Anklage am 19. März gegen halb zwei Uhr früh. Eine Polizeistreife wurde in Wals auf einen kennzeichenlosen Audi aufmerksam. Der 19-jährige Lenker raste mit halsbrecherischer Geschwindigkeit davon. Mehrmals habe der Lenker durch gezielte Lenkmanöver versucht, eine Polizeistreife abzudrängen, um sich der Anhaltung zu entziehen. Immer wieder habe der 19-Jährige mit seinem Fahrzeug die Fahrbahn gewechselt und mehrmals Sperrlinien überfahren. Andere Verkehrsteilnehmer hätten nur knapp ausweichen können. Bei Bischofshofen fuhr der Angeklagte von der Autobahn ab, auf die Bundesstraße und setzte dort seine Flucht mit 140 km/h fort. Letztendlich zwang eine Straßensperre in Gries im Pinzgau den Raser zu einer Vollbremsung. Er und sein 17-jähriger Beifahrer wurden festgenommen.
„Hatte Panik vor der Polizei“
Der 19-Jährige und sein Verteidiger versuchten in der Verhandlung am Freitag, ein mildes Urteil zu erwirken. „Mein Mandant wird sich umfassend geständig verantworten. Es tut ihm aufrichtig leid. Er hat nun erstmals das Haftübel schmerzhaft erlebt. Das hat zu einem Umdenken geführt“, sagt Verteidiger Christoph Mandl. Der junge Mann leide unter einer psychischen Entwicklungsstörung von zwei bis drei Jahren und habe eine 50-prozentige Behinderung. „Er will das jetzt proaktiv angehen, damit so etwas nicht mehr passiert, und wäre auch mit Psychotherapie und Fortsetzung der Bewährungshilfe einverstanden. Ich glaube, dass das in Haft nicht besser wird“, so Mandl.
Strafrichterin Verena Wegleiter zeigte sich ob der Reuigkeit des Angeklagten kritisch. „Sie wurden bereits im Juni 2025 wegen desselben Delikts verurteilt. Da haben Sie eine Geldstrafe erhalten, die hat aber sichtlich nicht gewirkt. Ich verstehe das einfach nicht.“ Weiters hätte der 19-Jährige wegen weiterer Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahl nur vier Tage nach seiner Verfolgungsjagd in Salzburg am 23. März eine Verhandlung am Landesgericht Steyr gehabt.
Der Angeklagte betonte vor Gericht, dass er einen großen Fehler gemacht habe. „Ein Freund wollte aus dem Heim abhauen und hat mich um Hilfe gebeten. Also habe ich dieses Auto über Willhaben gekauft und bin noch am gleichen Tag mit ihm losgefahren. Wir wollten nach Innsbruck“, schilderte der 19-Jährige aus dem Bezirk Kirchdorf. Von dort wäre sein 17-jähriger Beifahrer dann mit dem Auto allein weitergefahren.
„Aber warum haben Sie die Geschwindigkeit nicht reduziert?“, fragte ihn die Richterin. „Ich hatte einfach Angst und Panik vor der Polizei“, so der Angeklagte.
Das Urteil
Der Staatsanwalt forderte eine unbedingte Haftstrafe für den Oberösterreicher. Denn der bereits zwei Mal wegen Raserdelikten vorbestrafte 19-Jährige habe mit extremer Rücksichtslosigkeit gehandelt. „Sie können jeden Tag zehn Kreuze machen, dass es keinen Toten gab“, so der Staatsanwalt.
Richterin Verena Wegleiter verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten unbedingter Haft. Diese wurden als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung von acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe wegen unter anderem Diebstahls, Einbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung verhängt. Einen Monat davon habe er bereits in Untersuchungshaft abgesessen.
Die Taten, die heute verhandelt wurden, sind noch ärger als jene, die Sie vorher begangen haben.
Verena Wegleiter, Richterin
„Bis zu drei Jahre wären möglich gewesen. Ihr Geständnis, Ihr junges Alter und der Entwicklungsrückstand wurden als mildernd gewertet. Erschwerend kommen aber Ihre zwei einschlägigen Vorstrafen und der rasche Rückfall trotz eines anstehenden Verfahrens hinzu“, so Wegleiter. Aus der Sicht der Richterin sei die Haftstrafe alternativlos. „Die Taten, die heute verhandelt wurden, sind noch ärger als jene, die Sie vorher begangen haben. Wenn man genau dasselbe schon einmal getan hat, geht es beim nächsten Mal nicht anders.“
Salzburger Nachrichten
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