Bettlägerige Seniorin (87) starb im Pongau: Staatsanwalt klagte nun ihren Sohn an

Im Juli 2021 war eine 87-jährige, im Pongau lebende Deutsche verstorben. Die betagte Frau war einem späteren Gutachten zufolge stark abgemagert, wund gelegen und ausgetrocknet. Todesursächlich war demnach eine Lungenembolie in Verbindung mit ihrem sehr schlechten Gesundheitszustand. Mehr als zwei Jahre später brachte die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Anklage gegen den Sohn der Frau ein.

Dem 60-jährigen Deutschen wird angelastet, er habe bereits von Mai 2019 an seine Verpflichtung zur Pflege und Fürsorge der seit Langem bettlägerigen und zunehmend dementen Mutter gröblich vernachlässigt. Dadurch habe er, wenn auch fahrlässig, ihre Gesundheit beträchtlich geschädigt, wobei sein  Handeln letztlich ihren Tod zur Folge gehabt habe.

Die Anklage gegen den Sohn lautet auf "Quälen oder Vernachlässigen wehrloser, unmündiger oder jüngerer Personen mit Todesfolge". Strafrahmen: ein Jahr bis zehn Jahre Haft. Der Angeklagte wird vom Salzburger Rechtsanwalt Christoph Mandl verteidigt: "Die Anklage gegen meinen Mandanten ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden den schweren Vorwurf prüfen."

Mutter völlig mangelhaft versorgt

Laut Anklage war der 60-Jährige seit zumindest 2016 für die Pflege der Mutter zuständig. Seit 2019 habe sich bei der bettlägerigen Frau eine Demenz entwickelt, sie habe sich nicht mehr selbst versorgen und auch keine Betreuung mehr organisieren können. Laut Erhebungen der Polizei und dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten Sachverständigengutachten habe der Sohn die vor allem linksseitig teils massiv wund gelegene Mutter völlig mangelhaft versorgt. Die Wohnung sei in verwahrlostem Zustand gewesen, der Sohn habe an ihn gerichtete Betreuungsangebote von Hilfswerk und Seniorenheim nicht angenommen. Zudem habe er nicht für adäquate ärztliche Hilfe oder eine Unterbringung in einem Spital gesorgt.

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