Frau mit Messerstich in der Brust

5. August 2025

Frau mit Messerstich in der Brust - Ex-Partner vom Vorwurf de Mordversuchs in Salzburg freigesprochen.

Mit Zeugenanhörungen wurde am Dienstag in Salzburg ein im Juni eröffneter Geschworenenprozess gegen einen Türken (40) fortgesetzt. Er soll im Oktober 2024 im Pongau eine Frau (30) geschlagen und ihr einen Messerstich in die Brust versetzt haben. Der Türke wurde vom Hauptvorwurf des Mordversuchs freigesprochen (nicht rechtskräftig): laut Ansicht von sieben der acht Geschworenen stach er demnach im Zweifel nicht zu.

Das Ungewöhnliche in dem Prozess: Nicht nur der der Angeklagte (Verteidiger: Rechtsanwalt Christoph Mandl) behauptet, dass sich die Frau, mit der er eine On-Off-Beziehung führte, das Messer selbst in die Brust gestochen habe. Auch die Frau, die lebensbedrohliche Verletzungen erlitt und im Spital erfolgreich medizinisch versorgt wurde, beteuert gegenüber dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Bettina Maxones-Kurkowski), sich damals im wilden, von beidseitiger Eifersucht geprägten Streit, selbst in die Brust gestochen zu haben. Sie habe dem nun Angeklagten damit zeigen wollen, "wie es ist, jemanden zu verlieren".

 

Opfer hatte insgesamt drei Versionen einer Selbstverletzung präsentiert

Ungeachtet der Verantwortung der 30-jährigen Bulgarin ist Staatsanwältin Julia Pritz überzeugt davon, "dass der Angeklagte ihr das Küchenmesser in die Brust gestochen hat". Zum einen, so die Anklägerin am ersten Verhandlungstag, sei eine derartige Selbstbeibringung völlig lebensfremd und laut medizinischen Gutachten auch unwahrscheinlich. Überdies habe das unglaubwürdige Opfer gleich drei Mal höchst unterschiedliche Versionen präsentiert, wie es zu der schweren Verletzung gekommen sei:

Anfangs habe sie ausgesagt, dass ihr zuhause in ihrer Wohnung ein Teller aus dem Hängeschrank gefallen sei - dabei habe eine Scherbe ihre Brust getroffen. Später meinte die Frau dann, dass sie aus Wut über die Lügen des Angeklagten erst einen Teller zerschlagen, sich dann ein Messer genommen und Letzteres gegen ihre Brust gedrückt habe. In der dritten Version schließlich sagte die 30-Jährige, dass es - wie es auch die Ermittlungen ergaben - in einem Imbissstand zu einem heftigen Streit mit dem Angeklagten gekommen sei. Der 40-Jährige habe sie beschimpft, an den Haaren gerissen und ihr Ohrfeigen verpasst - ehe sie selbst, so die Frau, ein Messer ergriffen und sich gestochen habe.

Verteidiger Christoph Mandl hob unter anderem hervor, dass der medizinische Gutachter eine Selbstbeibringung der Stichverletzung "jedenfalls nicht ausschließt".

 

 

Angeklagter für sieben Geschworene nicht schuldig des Mordversuchs

Am späten Nachmittag erging dann das Urteil: Das Gros der Geschworenen hegte offensichtlich Zweifel daran, dass der Angeklagte der Frau den Stich versetzt hatte: Sie erkannten den 40-Jährigen mit 7:1-Stimmen für nicht schuldig des Mordversuchs - demnach erfolgte zum Hauptvorwurf ein Freispruch.

Verurteilt wurde der Angeklagte letztlich "nur" wegen mehrerer Ohrfeigen gegen die 30-Jährige (einfache Körperverletzung) sowie wegen eines Betrugs in anderem Kontext. Das Urteil - neun Monate gänzlich bedingte Haft - war vorerst nicht rechtskräftig. Unmittelbar nach dem Prozess wurde der Türke aus der U-Haft entlassen.

 

 

Salzburger Nachrichten
Bild: Unsplash

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