Messerstich in den Hintern: Salzburger Strafcausa nahm nun eine 180-Grad-Wende

25. Februar 2025

Beziehungsstreit eines Paares: Das vermeintliches Opfer, eine 25-jährige Frau, wurde nun selbst wegen schwerer Körperverletzung angeklagt ; und sie muss sich am 10. April auch wegen falscher Beweisaussage und wegen Verleumdung am Salzburger Landesgericht verantworten.

Eine erstaunliche Kehrtwende nahm die strafrechtliche Aufarbeitung eines eskalierenden Beziehungsstreits zwischen einem 32-jährigen Salzburger und seiner - inzwischen ehemaligen - 25-jährigen Freundin (25).

Ursprünglich klagte die Staatsanwaltschaft (StA) den 32-Jährigen an, weil er im Juli 2024 der Freundin mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen haben soll. Kurz darauf, so die Anklagebehörde damals, habe sich der Mann selbst mit dem Messer in sein Gesäß gestochen.

Im Prozess im September wurde der seine Unschuld beteuernde 32-Jährige - er saß zwei Monate in U-Haft - jedoch freigesprochen. Die Richterin begründete den - bald darauf rechtskräftig gewordenen - Freispruch mit erheblichen Widersprüchen in den Angaben der Freundin.

Zudem sei es laut einem medizinischen Gutachten "atypisch", dass sich der Mann selbst ins eigene Hinterteil gestochen habe. Fakt ist jedenfalls: Die StA drehte den Spieß nun um und klagte das vermeintliche Opfer nun selbst an. Sie soll den "Ex" damals erst von hinten in die Schulter und in den Oberarm gebissen und ihm dann mit dem Messer ins Gesäß gestochen haben. Und dann sei sie selbst es gewesen, die sich in ihren Oberschenkel gestochen habe.

Rechtsanwalt Christoph Mandl, der Verteidiger des 32-jährigen Salzburgers: "Der Frau, die übrigens nicht in U-Haft sitzt, wird neben schwerer Körperverletzung und schwerer Nötigung auch falsche Beweisaussage und Verleumdung zulasten meines Mandanten vorgeworfen." Die 25-Jährige muss sich am 10. April am Landesgericht vor einer anderen Strafrichterin verantworten.

Salzburger Nachrichten
Bild: Unsplash

Zurück

© 2025 Mag. Christoph Mandl
created by