Messerstich ins Gesäß - doch wer stach wirklich zu?

16. September 2024
Hat sie ihn mit dem Messer gestochen? Oder verletzte er sich selbst? Der Streit eines Paares in Salzburg eskalierte. Es gab Untersuchungshaft und einen Prozess mit einem erstaunlichen Urteil.
Ein 31-jähriger Salzburger sah sich am Landesgericht mit Gewaltvorwürfen gegen seine Ex-Lebensgefährtin konfrontiert. Laut Anklage soll der Verkaufsberater der Frau Anfang Juli aus Eifersucht bei einem Gerangel mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen haben. Unmittelbar danach hat er sich laut Aussage der Ex-Gefährtin dann mit dem Messer selbst in das Gesäß gestochen.
Der von der Frau belastete 31-Jährige kam in Untersuchungshaft. Er selbst beteuerte, dass es genau umgekehrt gewesen sei: Seine Freundin habe ihn gebissen, ihm mit dem Messer in den Hintern gestochen und sich dann selbst mit dem Messer am Oberschenkel verletzt. Die Stichwunde bei der Frau wurde geklebt, die Stichverletzung an der Pobacke des Mannes im Krankenhaus genäht.
Nach dem Beweisverfahren wurde der Mann im Zweifel freigesprochen - das Urteil ist inzwischen auch rechtskräftig. Die Richterin begründete den Freispruch mit erheblichen Widersprüchen in den Aussagen des vermeintlichen Opfers.
Christoph Mandl, der Verteidiger des Angeklagten: "Mein Mandant saß zehn Wochen zu Unrecht in U-Haft und will Haftentschädigung beantragen." Ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Frau wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage einleitet, war vorerst offen.
Salzburger Nachrichten
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