Querschnittgelähmter in Transportliege wegen Mordversuchs vor Salzburger Geschworenen

Es ist ein, in jeder Hinsicht, sehr ungewöhnlicher Geschworenenprozess, der für Donnerstag, 22. Juni, am Landesgericht Salzburg angesetzt ist.

Angeklagt ist ein 42-jähriger Mann, der im November 2021 versucht haben soll, einen Arzt des Uniklinikums (LKH) Salzburg mit einem Messer zu ermorden. Laut Anklage hatte der 42-Jährige damals dem Mediziner auf dem Parkdeck des Uniklinikums aufgelauert - mit einem

Küchenmesser und drei Wurfmessern bewaffnet. Den Ermittlungen zufolge sei es nur deshalb beim Mordversuch geblieben, weil statt des Arztes die bereits alarmierte Polizei am Parkdeck erschien. Als er die Polizisten auf ihn zukommen sah, stieg der bewaffnet im Auto wartende Angeklagte aus und sprang, so die Anklageschrift, "ohne zu zögern vom Parkdeck 12,6 Meter in die Tiefe".

Fakt ist: Der 42-Jährige überlebte seinen Suizidversuch nach dem inkriminierten Mordversuch schwerst verletzt. Der Angeklagte, verteidigt von Rechtsanwalt Christoph Mandl, zog sich nicht nur vielfache Knochenbrüche zu. "Er ist seither inkomplett querschnittgelähmt; konkret ist seine untere Körperhälfte gelähmt", so Mandl. Der Angeklagte befindet sich nach wie vor in der Sonderkrankenanstalt Wilhelmshöhe (NÖ) - in einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Arzt hatte Verhältnis mit Ehefrau des Angeklagten

Das Motiv für die dem querschnittgelähmten Angeklagten angelastete Tat gründet darin, dass der besagte Arzt ein außereheliches Verhältnis mit der Gattin des Angeklagten hatte. Vier Tage vor dem Tattag erfuhr der 42-Jährige - er arbeitete selbst im Uniklinikum - davon. Belastet wird er durch einen Abschiedsbrief, in dem er ankündigte, den Arzt zu töten. Den Brief hatte er seiner Tante übergeben - mit der Anweisung, sie dürfe ihn erst im Fall seines Todes öffnen. Tatsächlich öffnete sie ihn aber kurz darauf - und alarmierte die Polizei.

Der Mordversuchsprozess wird von der erfahrenen Strafrichterin Gabriele Glatz geleitet. Wie Verteidiger Mandl auf SN-Anfrage sagte, sei sein Mandant laut einem Gerichtsgutachten zwar verhandlungsfähig - allerdings mit folgenden Einschränkungen: Zum einen solle der Angeklagte "in halbliegender Position auf einer Rettungstransportliege" an der Verhandlung teilnehmen. Und zum anderen müsse nach 90 Minuten Verhandlung eine 45-minütige Pause gemacht werden, ehe dem Angeklagten "eine neuerliche Verhandlungsdauer von 90 Minuten zumutbar" sei. Dass der Angeklagte während des Prozesses in einem Rollstuhl sitzt, sei nicht möglich, so Mandl: "Laut einem Untersuchungsbefund erleidet er nach mehr als 30 Minuten im Rollstuhl einen Kreislaufkollaps."

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