Vier Jahre unbedingte Haft: So lautete Montag am Landesgericht das nicht rechtskräftige Urteil eines Schöffensenats über einen 41-jährigen Salzburger mit nordmazedonischen Wurzeln, der eine Frau, die zu ihm kam, um Cannabis zu kaufen, vergewaltigt haben soll. Laut Anklage hatte der sechs Mal wegen Aggressions- und Gewaltdelikten vorbestrafte Mann die potenzielle Drogenkäuferin (Opferanwalt RA Christoph Mandl) gewaltsam zu einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung genötigt.
Im Schöffenprozess hatte der 41-Jährige den schweren Vorwurf energisch bestritten. Der Senat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer) folgte - nach Abführung eines umfangreichen Beweisverfahrens mit drei Prozessvertagungen - den belastenden Angaben der Frau. Sie wurde am Montag nochmals bei Gericht eingenommen.